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Ohne Eltern in die Universität

von ruprecht
27. Januar 2015
in Hochschule, Startseite
Lesedauer: 2 Minuten
0
Kinderuni

Der Schein trügt: Nach wie vor gibt es wenige minderjährige Studenten an deutschen Hochschulen. Bild: Universität Magdeburg

Eine Gesetzesänderung ermöglicht es minderjährigen Studierenden, ihr Studium selbstständig zu regeln.

„Heute erst ab 18”, so lautet die nächtliche Abweisung Minderjähriger an den Türen vieler Diskotheken. Immer mehr Studenten müssen sich daran gewöhnen, diesen Spruch zu Ohren zu bekommen. Infolge der Umstellung des Schulsystems auf das achtjährige Gymnasium sind vermehrt minderjährige Studenten an deutschen Hochschulen anzutreffen. Mit der kontinuierlich steigenden Anzahl von Studenten steigt unter ihnen auch die der Minderjährigen. Diese hat sich laut des statistischen Bundesamtes innerhalb des letzten Jahrzehnts versiebenfacht und beläuft sich mittlerweile auf 2884 in Deutschland. Die Abweisung an einer Diskothek ist lediglich eines der Probleme, die dieses Dasein mit sich bringt. Theoretisch sind Minderjährige weder dazu berechtigt sich eigenmächtig zu immatrikulieren, noch sich einen Bibliotheksausweis ausstellen zu lassen. Um diese Problematik zu lösen, wurden die Landeshochschulgesetze in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dahingehend bereits verändert. Diese Veränderungen erlauben eine volle Geschäftsfähigkeit der unter 18-Jährigen in allen Bereichen, die das Studium betreffen.

Die erst 17-jährige Germanistikstudentin, Melissa, zog bereits ihren Nutzen aus der Gesetzesänderung und beschreibt ihre Einschreibung zum Wintersemester 14/15 als unkompliziert und problemlos. Dadurch ist Melissa nun berechtigt, auch alle weiteren Belange des Studiums eigenmächtig und ohne die Einwilligung ihrer Eltern zu erledigen. Dies betrifft etwa Prüfungsanmeldungen oder die Anmeldung zum Hochschulsport.

In den Ländern, in welchen es bislang noch an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung mangelt, holen die meisten Hochschulen zum Studienbeginn eine Generaleinwilligung der Eltern ein. Damit sind die Studierenden nicht in jedem Einzelfall auf das Einverständnis ihrer Eltern angewiesen. Diese Lösung erscheint der Hochschulrektorenkonferenz praktikabel wie auch rechtssicher. In ihrem Studentenalltag sieht Melissa, abgesehen von der Eintrittsverwehrung im Nachtleben und des Verbotes von hochprozentigem Alkohol keine Nachteile, sondern betrachtet ihren frühzeitigen Studienstart eher als Privileg und Chance. „Aufgrund des frühzeitigen Beginns meiner akademischen Ausbildung stehe ich unter keinerlei Zeitdruck, mein Studium in Regelstudienzeit und ohne Unterbrechung absolvieren zu müssen, da es ja in unserer heutigen Gesellschaft karrieretechnisch von Relevanz sein kann, in welchem Alter der Hochschulabsolvent seinen Berufseinstieg wagt”, so Melissa. Die Selbständigkeit, die ein studentisches Leben erfordert, betrifft die minderjährige Studentin weitestgehend noch nicht, da sie aufgrund ihres zu Heidelberg nahegelegenen Heimatortes die Möglichkeit hat, weiter zu Hause wohnen zu bleiben und zu den Vorlesungen zu pendeln.

Was Intellekt und Wissensstand anbelangt, merkt man keine Unterschiede zwischen ihr und ihren Kommilitonen, sagt Melissa, da die Altersdifferenz zu diesen ja auch von kaum nennenswerter Relevanz ist. Die Einschränkung beim Konsum hochprozentigen Alkohols ist wohl das einzige Defizit, für welches die Hochschulrektorenkonferenz den „Kleinen“ keinen Lösungsvorschlag anbieten kann. Melissa sieht sich aber auch diesbezüglich nicht im Nachteil und schlägt allen ihr Schicksal teilenden Kommilitonen vor, den verbleibenden Zeitraum bis zum 18. Geburtstag einfach mit Bier zu überbrücken.

Von Cathrin Keller

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