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Home Hochschule

Das ruprecht-Einmaleins zum Wahlsemester

14. Mai 2019
in Hochschule, Startseite, StuRa
Reading Time: 2min read
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Im Sommersemester finden drei wichtige Wahlen parallel statt. (Bild: Pixabay)

Im Sommersemester finden drei wichtige Wahlen parallel statt. (Bild: Pixabay)

Kaum ist die Urabstimmung zum Semesterticket vorbei, geht es im Superwahlsemester schon weiter. Ja, Hochschulpolitik ist oft verwirrend! Und im Gegensatz zu den Bundestagwahlen wird man in der Uni jedes Jahr an die Urnen gebeten. Doch was wählen wir da eigentlich und warum gleich so viel auf einmal? Unser FAQ wappnet euch für Homeparty-Smalltalk und die Vorstellung der Listen verhilft euch hoffentlich zu einer informierten Wahlentscheidung.

[box type=“shadow“ ]Was wird gewählt? Im Sommersemester 2019 finden vom 4. bis 6. Juni drei wichtige Wahlen parallel statt. Zum einen sind das die Wahlen der Vertreter im Studierendenrat (StuRa), zum anderen der studentischen Vertreter auf Universitätsebene: In Fakultätsräten sowie im Senat (den Gremien).

Was war nochmal der StuRa? Der StuRa setzt sich aus Vertretern der Fachschaften und hochschulpolitischer Listen zusammen. Gewählt werden Listenvertreter und in einigen Fakultäten auch die Fachschaftsvertreter. Der StuRa bildet das Legislativorgan aller Studierenden. Ohne ihn gäbe es weder finanzielle Unterstützung für Fachschaftsparties oder selbst organisierte Vortragsreihen, noch gäbe es einen studentischen Verhandlungspartner für den VRN.

Und der Senat? Der Senat ist das höchste Entscheidungsgremium der Universität. Er entscheidet in Bereichen wie Forschung oder Umstrukturierung von Instituten. Vier von den 36 Mitgliedern sind Studierende und vier Doktoranden. Die Mehrheitsverhältnisse führen zu ziemlich geringer Einflussmacht für die Studierenden.

Noch ein Gremium: Fakultätsräte Institute und Seminare werden zu Fakultäten zusammengefasst. Das dazugehörige Gremium ist der Fakultätsrat. Er berät über alles, was die einzelnen Fächer betrifft. Wie auch im Senat sitzen hier neben Hochschullehrern oder wissenschaftlichen Mitarbeitern auch gewählte Studierende mit am Tisch.

Wo und wann? Gewählt werden kann von jeweils 11 Uhr bis 16 Uhr in den Wahllokalen:

  • Altstadt (Neue Universität, EG, Foyer und Kollegiengebäude)
  • Neuenheimer Feld (INF 306, OG)
  • Campus Bergheim (Bergheimer Straße 58, Eingangsbereich und Foyer) und
  • Mannheim (Klinikum, Haus 42, im Foyer vor der Bibliothek)
  • sowie von 9 Uhr bis 16 Uhr im Hörsaalzentrum Chemie (INF 252, Foyer).

Achtung: Da die Wahlen von zwei verschiedenen Institutionen organisiert werden, entstehen einige Besonderheiten:
1) Im Hörsaalzentrum Chemie kann nur der StuRa gewählt werden.
2) Für Senats- und Fakultätsratswahlen ist man einem der Wahllokalen zugeordnet.
3) Bei Senats- und Fakultätsratswahl können Doktoranden nur per Briefwahl partizipieren.

Warum ist das so? Mit dem neuen Landeshochschulgesetz bilden die Doktoranden eine eigene Statusgruppe und wählen deshalb eigene Vertreter in Senat und Fakultätsräte. Beim StuRa hingegen wählen sie ganz normal mit.

Wen soll ich wählen? Ein hilfreiches Tool ist der Studi-O-Mat des Referats für Politische Bildung. Durch Zustimmung oder Ablehnung von Thesen kann der Übereinstimmungsgrad mit den antretenden hochschulpolitischen Listen, die zur StuRa Wahl antreten, herausgefunden werden. Einen guten Überblick über die Positionen der zehn Listen bietet aber auch unser Vergleich der zehn antretenden Listen.[/box]

 

Von Alexandra Koball

ruprecht
Tags: FakultätsratListenSenatStuRa WahlWahl

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