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Hürdenlauf in den Hörsaal

von ruprecht
13. Juni 2017
in Hochschule, Startseite
Lesedauer: 2 Minuten
0

Geflüchtete werden von der Uni auf Herz und Nieren geprüft. Foto: Tillmann Heise

Ein Schlüssel zur Integration von Flüchtlingen ist ihre Eingliederung in die Hochschulen. Vor der Immatrikulation stehen aber vor allem zwei Dinge: Wartezeit und Prüfungen

Als Sami vor drei Jahren vor dem Krieg aus Syrien floh, bedeutete das für ihn neben dem Verlust seiner Heimat auch eine unsichere akademische Zukunft. Inzwischen studiert er Biowissenschaften in Heidelberg und gehört damit zu den wenigen Geflüchteten, die relativ nahtlos ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen konnten. Im Wintersemester 2016/17 wurden von den 188 Bewerberinnen und Bewerbern mit Fluchthintergrund lediglich 15 zum Studium zugelassen.

Der Zulassungsprozess für Flüchtlinge orientiert sich an den Regeln für Bewerbungen aus Nicht-EU-Staaten. Erste Zugangsvoraussetzung für das Studium sind Deutschkenntnisse. Sie müssen durch die sogenannte Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) nachgewiesen werden und dem Niveau C1 entsprechen. Im Klartext: Bevor das Studium überhaupt beginnen kann, müssen bis zu 1200 Stunden Deutschunterricht besucht werden. Kurse dafür bietet das Internationale Studienzentrum (ISZ) der Uni Heidelberg an. Es soll ausländische Studierende sprachlich und fachlich auf ein Studium in Deutschland vorbereiten.

Aber die Plätze in den Kursen sind rar und teuer. Ein Semester Sprachunterricht kostet für Teilnehmende ohne Studienplatzzusage schlappe 1080 Euro. Das ISZ empfiehlt, in Vorbereitung auf die Prüfung mindestens drei Kurse zu belegen. So kann bereits der Spracherwerb zur finanziellen Hürde werden.

Mit der Kenntnis der deutschen Sprache allein ist es jedoch noch nicht getan. Die zweite Zulassungsvoraussetzung ist ein Schulabschluss, der zum Studium berechtigt. Das mag für die meisten Abiturienten trivial klingen, kann aber für Geflüchtete zum Problem werden. Auf der Flucht gehen oft sowohl Originale als auch Kopien ihrer Zeugnisse verloren. In einer Einzelfallprüfung müssen die Bewerberinnen und Bewerber dann nachweisen, dass sie in ihrer Heimat bereits die Hochschulreife erlangt haben.

Auch wenn Geflüchtete ihr Abschlusszeugnis vorweisen können, garantiert das noch keine schnelle Einschreibung. Zunächst prüft die Universität, ob der ausländische Schulabschluss ein gleichwertiges Äquivalent zum Abitur ist. Dann kann nach bestandener Sprachprüfung die Immatrikulation oder die Bewerbung für einen Studiengang erfolgen.
Noch komplizierter wird der Prozess, wenn das Abschlusszeugnis aus dem Heimatland nicht als Pendant zum deutschen Abitur anerkannt wird. Dann muss die sprachliche und fachliche Eignung für ein Studium in Deutschland mit einer sogenannten Feststellungsprüfung nachgewiesen werden.

Das ISZ bietet zur Vorbereitung auf diese Prüfung ein Studienkolleg an. An diesem müssen zwei Semester lang neben Deutschunterricht auch Kurse belegt werden, die inhaltlich am angestrebten Studienfach ausgerichtet sind. Mit Bestehen der Feststellungsprüfung ist der Weg an die Uni prinzipiell offen. Die Zulassung ist aber immer noch an einen einzigen Studiengang gebunden. Für einen Wechsel braucht es – wie könnte es anders sein – noch eine Prüfung.

Von Tillmann Heise

ruprecht
Tags: BewerbungFlüchtlingeHochschulePrüfungUni Heidelberg

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