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Die StuRa-Wahl

von ruprecht
12. November 2013
in Startseite, StuRa
Lesedauer: 1 Minuten
0
Die StuRa-Wahl

Zeichnung: Chiara Rossetto

Vom 18. bis zum 20. November sind die Studenten der Universität Heidelberg zur Wahl des Studierendenrates (StuRa) aufgerufen. Die Stimmen sind von 11 bis 16 Uhr in einem von vier Wahlräumen (je nach Studienhauptfach) abzugeben. Jeder hat insgesamt 11 Stimmen: Die Erste gibt man einem Kandidaten seiner jeweiligen Fachschaft. Die Verbleibenden zehn können auf die Listen verteilt werden. Pro Bewerber sind höchstens zwei Kreuze möglich.

Der StuRa ist das legislative Organ der neuen Verfassten Studierendenschaft. Das Besondere ist, dass der StuRa landes- und bundesweit Stellung beziehen kann, etwa um über das Semesterticket zu verhandeln. Dies lag bisher im Verantwortungsbereich der Universitätsverwaltung. Dabei ist der StuRa an das Neutralitätsgebot gebunden: Er darf weder für parteipolitische noch religiöse Anschauungen werben.

Außerdem legt der StuRa den Beitrag fest, mit dem die Studenten die Arbeit der Verfassten Studierendenschaft finanzieren werden. Auch über die Verwendung dieser Mittel entscheidet der StuRa. Verschiedene Referate befassen sich mit der Umsetzung der gefassten Beschlüsse. Überdies können alle Studenten der Universität an den Sitzungen des StuRas teilnehmen. Vorgesehen sind 65 Vertreter aus den Fachschaften und Listen. 13 Sitze für die Fachschaften, für die sich keine Bewerber zur Wahl gestellt haben, bleiben jedoch frei. Es werden also 52 Fachschaftsvertreter gewählt. Darüber, wie viele Sitze der politischen Listen den StuRa besetzen, entscheidet die Wahlbeteiligung. Beträgt diese weniger als 50 Prozent, sind es prozentual entsprechend weniger als die maximal 65 Mitglieder von den uniweiten Listen. Bei einer Wahlbeteiligung von 20 Prozent ergäbe sich eine Repräsentation der Hochschulgruppen von 26 Sitzen.

von Johanna Mitzschke

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