Das Bundesministerium für Bildung und Forschung imaginiert glückliche Doktorand:innen. Die Realität sieht oft anders aus – die Arbeitsbedingungen sind weiterhin prekär
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz – ein sperriger, aber wichtiger Begriff. Er beschreibt das Sonderarbeitsrecht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, das für alles wissenschaftliche und künstlerische Personal – Hochschullehrer:innen und in BaWü Hochschuldozent:innen ausgenommen – gilt. Zentral ist, dass das WissZeitVG vor allem befristete Anstellungen vorsieht, um angeblich Innovationspotenzial sicherzustellen und „Systemverstopfung“ zu vermeiden.
Seit 2007 ist diese Regelung prägend für die akademische Arbeitswelt. Eine Reformierung stand seit 2021 auf der Agenda der Ampel-Regierung, konnte aber nicht verwirklicht werden. Die aktuelle Regierung hat eine Umsetzung bis Mitte 2026 angekündigt. Diese Pläne werden bereits kritisiert, da zentrale Forderungen nach mehr Sicherheit und weniger Befristung nicht thematisiert werden. Hintergrund der Reformbemühungen war unter anderem eine Initiative, die sich unter dem Hashtag #IchBinHanna in den sozialen Medien etabliert hat. Die Initiative reagierte auf ein Video des Bundesministerium für Bildung und Forschung, dass die Regelungen des WissZeitVG durch die fiktive, zufriedene Doktorandin „Hanna“ rechtfertigte. Das Video wurde als zynisch und realitätsfern aufgefasst. Unter dem Hashtag teilten die Betroffenen ihre, in aller Regel negativen, Erfahrungen mit dem Gesetz. Tatsache ist nämlich: Kritik am WissZeitVG gibt es schon lange. Der Leistungsdruck im Wissenschaftssystem war schon immer hoch.
Doch hat sich die Befristungspraxis verschärft, was vor allem den akademischen Mittelbau belastet, also alle, die keine Professor:innen, Studierende, Mitarbeiter:innen im außerakademischen Bereich sind. Befristete Stellen sind während der Promotion und in der Postdoc-Phase die Regel. Dabei ist laut WissZeitVG eine Befristung für maximal zwölf Jahre möglich, was sich auf die Zeit vor und nach der Promotion aufteilt. Qualifiziert man sich in dieser Phase nicht für eine Professur und wird berufen, bedeutet das oft das Ende der wissenschaftlichen Karriere, da es wenig alternative unbefristete Stellen gibt. Im Endeffekt fördert die aktuelle Regelung Machtmissbrauch durch unbefristete Vorgesetzte, Unsicherheit und damit prekäre Einkommensverhältnisse.
Zusätzlich werden auch Diskriminierungsstrukturen gefestigt. Das führt dazu, dass die Professur häufig das Ziel ist, sie aber nur von einem Sechstel der PostDocs erreicht wird. Die damit einhergehende Abwanderung stellt ein Problem für den Wissenschaftsbetrieb dar: Der Begriff „Brain-Drain“ beschreibt den Verlust hochqualifizierter Fachkräfte, was Innovationen, die das Gesetz fördern soll, stattdessen blockiert.
Eine Novellierung der Regelung ist also dringend nötig und wird nicht nur von Beschäftigten gefordert. So veröffentlichte der Wissenschaftsrat, das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium Deutschlands, im Sommer 2025 ein Konzeptpapier, das auch die zentrale Forderung nach der Einrichtung langfristiger Stellen – gerade unterhalb einer Professur – enthält. Von der aktuellen Bundesregierung einberufene Sachverständige sehen eine weitere Lösung in der Ablösung der Lehrstühle, die oft nur befristete Stellen mit hoher Abhängigkeit bieten. Die Alternative wären Departments, in denen Mitarbeitende unabhängiger und häufiger fest angestellt wären.
Eine Umsetzung dieser Vorschläge und Forderungen bräuchte aber umfassendere Reformen als die aktuell geplanten, die wenig Hoffnung auf nachhaltige Verbesserung machen.
Von Emma Keßler und Laetitia Klein
...ist schon immer gerne der Frage Warum nachgegangen. Diese Leidenschaft prägt nicht nur ihr Studium der Geschichte und Politikwissenschaften sondern seit 2025 auch ihre Mitarbeit beim ruprecht. Besonders gerne verliert sie sich in Recherchen oder Aktuellem aus Kultur und Politik.
...studiert Physik im Master und fotografiert seit Herbst 2019 für den ruprecht. Von Ausgabe 200 bis Ausgabe 208 leitete er das Online-Ressort, von Ausgabe 205 bis 210 die Bildredaktion.









