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50 Jahre Nudeln mit Pesto

Das BAföG feiert seinen fünfzigsten Geburtstag. Doch ist das überhaupt ein Grund zu feiern? Ein Kommentar.

by Joshua Sprenger
24. Juni 2021
in Hochschule, Startseite
Reading Time: 3 mins read
0
50 Jahre Nudeln mit Pesto

Ein Gericht, dass nicht gerade selten auf studentischen Tischen landet. Bild: Till Gonser

S

eit 50 Jahren können sich Millionen von jungen Menschen in Deutschland durch das BAföG vom Geldbeutel ihrer Eltern unabhängig machen, ihre Talente ausleben und sich so die eigenen Träume verwirklichen. So oder so ähnlich preist das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ausbildungsgeld anlässlich seines fünfzigsten Geburtstags an[1]. Jeder kann sich unabhängig seiner sozialen Herkunft seinen Lebenstraum erfüllen, lautete das Versprechen des BAföG. Und ja, es ist nicht zu leugnen, dass das BAföG im Kern eine sehr gute Sache ist. Allerdings gibt es unzählige Baustellen, die seit Jahren bekannt sind, aber trotzdem unangetastet bleiben. Deswegen wäre es ratsam, wenn Frau Karliczek vorerst aufhört, sich auf die Schulter zu klopfen und sich stattdessen an die Arbeit macht. Genügend hat sie davon.

Es geht nicht darum, mit dem BAföG ein Champagner-Leben mit Kaviar zu führen

Die allererste Baustelle findet sich schon bei der Frage: Wer bekommt überhaupt BAföG? Und die Antwort darauf ist ziemlich simpel: Nicht sonderlich viele. Im Jahr 2018 bekamen nur noch ca. 12% der Studierenden BAföG[2]. Zum Vergleich: Im Jahr der Einführung (1971) lag der Anteil der Empfänger noch bei 45%[3]. Dies hängt vor allem mit den Elternfreibeträgen zusammen, die noch immer zu niedrig sind und somit viele Studierenden ausschließen. Betroffen sind vor allem Studierende, deren Eltern sich in der unteren Mittelschicht befinden. Diese verdienen oftmals „zu viel“ um BAföG zu bekommen, können aber ihre Kinder trotzdem nicht genug unterstützen, weil das Geld nicht ausreicht. Zwar scheinen FDP und Grüne nicht sonderlich viel nachgedacht zu haben, als sie forderten, das BAföG komplett vom Einkommen der Eltern abzukoppeln, allerdings sollte der Freibetrag sich auf einem Niveau bewegen, das der unteren Mittelschicht den Zugang zum BAföG nicht kategorisch verwehrt.

Bild: Till Gonser

Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Höhe des Fördergeldes. Der Höchstsatz von 861€ im Monat reicht in vielen Städten nicht zum Leben aus. Beispielsweise wurde im Jahr 2019 bei der Neukalkulierung der Bezugshöhe mit einer Mietpauschale von 325€ gerechnet[4]. Den Heidelberger Studierenden bleiben wahrscheinlich gerade die Nudeln in ihrem Fünf-Quadratmeter-Zimmer im Hals stecken. Die Folge ist, dass Studierende, die auf BAföG angewiesen sind, in der Wahl des Studienorts eingeschränkt werden. Städte mit hohen Mieten kommen von vorneherein nicht als Studienorte in Betracht. Inwiefern das Chancengerechtigkeit bedeutet, bleibt mir schleierhaft. Es geht nicht darum, mit dem BAföG ein Champagner-Leben mit Kaviar zu führen, aber ein Fördersatz, der sich an der Realität (und ihren Kosten) orientiert, wäre schonmal ein sehr großer Fortschritt.

Chancengerechtigkeit lässt sich auch nicht im Hinblick auf die Bezugsdauer des BAföG erkennen. Die Unterstützung wird nämlich nur während der Regelstudienzeit ausgeschüttet. Da ein Studium in Regelstudienzeit abzuschließen mitunter mit sehr viel Stress und Zeitdruck verbunden ist,sind hier keine gleichen Start- und Rahmenbedingungen gegeben. Dass Stress und Zeitdruck sich nicht sonderlich positiv auf die Noten auswirken, muss ich wahrscheinlich nicht näher ausführen.

Die Petition „50 Jahre BAföG – (K)ein Grund zu feiern“[5] will sich nicht mit dem momentanen Zustand des BAföG zufrieden geben. Anlässlich seines fünfzigjährigen Bestehens haben sich verschiedene studentische Gruppen zusammengeschlossen und ein Maßnahmenpaket aufgestellt, mit dem sie mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit erreichen wollen. Es würde nicht schaden, wenn das Bildungsministerium einen Blick auf die Forderungen (Erhöhung der Elternfreibeträge, Unabhängigkeit von der Regelstudienzeit etc.) werfen würde. Wenn sie diese Maßnahmen umgesetzt hat, kann sich Frau Karliczek von mir aus so viel auf die eigene Schulter klopfen, wie sie will.

Von Joshua Sprenger

 

[1] https://www.50jahrebafoeg.de/

[2] https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2280-bafoeg-statistik2018.php

[3] https://www.studentenwerke.de/de/content/geschichte-und-statistik-zum-baf%C3%B6g

[4] https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-hoechstsatz.php#wohnpauschale

[5] https://bafoeg50.de/

Joshua Sprenger

Joshua Sprenger studiert Politikwissenschaft und öffentliches Recht und schreibt seit dem Sommersemester 2021 für den ruprecht. Er interessiert sich vor allem für Politik, die unterschiedlichsten Sport-Themen und alles was unsere Gesellschaft gerade so umtreibt. Seit dem Wintersemester 2021/22 leitet er das Ressort Weltweit.

Tags: BAföGBildungBundesministerium für Bildung und ForschungMieteStudieren

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