Achtung: Scheuermilch ist nicht zum Trinken gedacht und wer einen Kinderriegel isst, muss sich keine Sorgen machen, versehentlich zum Kannibalismus konvertiert zu sein.
So! Jetzt, wo das ein für allemal geklärt ist, kann man sich fragen, warum das EU-Parlament uns diese gedankliche Leistung bei veganen Produkten nicht zutraut. Immerhin diskutieren seine Abgeordneten gerade einen Gesetzesentwurf, der Produktbezeichnungen wie Vegane Wurst oder vegetarisches Schnitzel verbieten soll. Die einzig wirklich wichtige Frage, die mir dabei in den Sinn kommt, ist: Warum? Zweifelt ihr wirklich an der Intelligenz von 83 Millionen EU-Bürger:innen?
Macht ihr euch wirklich Sorgen, dass wir versehentlich eine Tofu-Wurst oder ein Soja-Schnitzel essen, in der Annahme es sei ein tierisches Produkt? Danke für diese Fürsorge! Verbraucher:innenschutz ist schließlich wichtig.
Aber mal ehrlich: Wovor wollt ihr uns denn schützen? Von Diabetes oder Herz-Kreislauferkrankungen, verursacht durch übermäßigen Tofukonsum habe ich noch nie gehört. Vielleicht geht es hier nicht um den Schutz von Verbraucher:innen, sondern den festgefahrener Weltbilder. Stellt euch vor, das ewiggestrige Familienmitglied, das sonst nicht müde wird zu betonen: „Mir schmecken diese veganen Ersatzdinger einfach nicht“, isst versehentlich eine vegane Wur… Ich meine natürlich eine vegane „Bratstange“ und merkt es nicht. Weltuntergang – Zumindest für das Nummer-Eins-Argument gegen Veganismus oder Vegetarismus: Geschmack! Immerhin: Sollte das Gesetz tatsächlich EU-weit ratifiziert werden, freue ich mich auf neu Produktbezeichnungen wie: „Pflanzenpraline im Darmersatzmantel“ oder „Blätter-Boulette“. So schön diese Wortneuschöpfungen für Sprachliebhaber:innen auch sein mögen, Verbraucher:innen wird durch solche Bezeichnungen sicher nicht klarer, was auf ihrem Teller liegt. Das ist kein Verbraucher:innenschutz – Das ist Kulturkampf next level, vorangetrieben durch die Fleischlobby. Und wenn es euch bei der ganzen Diskussion um vegane Produkte genauso geht wie beim Lesen der Überschrift dieses Textes und ihr euch fragt: „Hä, was soll das Ganze?“ – Dann willkommen im Club. Immerhin: Einen Vorteil hat das neue Gesetz: Wo Wurst oder Schnitzel draufsteht, ist in Zukunft auch wirklich Tierleid drin! Danke EU-Parlament!
Anmerkung der Redaktion: Zum Zeitpunkt als diese Glosse geschrieben wurde, wurde ein Verbot von Bezeichnungen wie „Burger“ oder „Schnitzel“ für vegetarische oder vegane Ersatzprodukte im EU-Parlament diskutiert und zunächst mehrheitlich befürwortet. In den anschließenden Verhandlungen wurde der Vorschlag jedoch abgeschwächt; Begriffe wie „Veggie-Burger“ bleiben weiterhin erlaubt, nur sehr spezifische Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ werden verboten.
...studiert Sonderpädagogik an der PH und wenn er mal wieder etwas zum Prokrastinieren braucht, schreibt er Artikel für den ruprecht.
...studierte bis 2025 Molekulare Biotechnologie, schrieb vor allem für das Ressort Wissenschaft und illustrierte Artikel. Von April 2023 bis Juli 2024 etablierte er als Leitungsmitglied die Bildredaktion. Anschließend übernahm er bis November 2024 das Online-Ressort.





