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Ticket mit Geld-Zurück-Garantie

von Lukas Hesche, Robert Bretschi und Felix Albrecht
20. Mai 2025
in Ausgabe, Hochschule, Startseite
Lesedauer: 3 Minuten
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Ticket mit Geld-Zurück-Garantie

So ähnlich wird die Rückerstattung ausgezahlt. Grafik: Felix Albrecht

Wer im Sommersemester 2022 an der Uni Heidelberg immatrikuliert war, erhält 17,65 Euro zurück. Grund ist das 9-Euro-Ticket. Wie geht das und warum erst jetzt? Der ruprecht hat den Stura gefragt

Man wollte Bürgerinnen und Bürger entlasten, angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten – so die Idee des 9-Euro-Tickets, das die ehemalige Bundesregierung 2022 für die Monate Juni, Juli und August ins Leben rief. Doch für viele Studierende der Uni Heidelberg bedeutete das zunächst eine doppelte Belastung: Wer das 9-Euro-Ticket kaufte, zahlte gleichzeitig den normalen Semesterbeitrag, zu jener Zeit in einer Höhe von 171,80 Euro Darin enthalten: 35,30 Euro als solidarischer Beitrag für die Möglichkeit eines vergünstigten Semestertickets. Für die besagten drei Monate war das 9-Euro-Ticket allerdings das günstigere und vor allem bessere Ticket, weshalb nun genau für diesen Zeitraum ein Teil des Solidarbeitrags zurückbezahlt werden soll.

„Uns hat das 9-Euro-Ticket damals ziemlich überrascht, sodass wir die Semesterbeiträge nicht mehr rechtzeitig anpassen konnten“, heißt es aus dem Stura. Der VRN hatte das Semesterticket für die Dauer des 9-Euro-Tickets ausgesetzt. „Wer damals schon ein Semesterticket hatte, erhielt vom VRN automatisch das 9-Euro-Ticket und bekam den zu viel gezahlten Betrag zurück“, so Henry Wilkens aus dem Verkehrsreferat. Doch alle anderen Studierenden hätten weiterhin mit ihrem regulären Semesterbeitrag den Solidarzuschuss bezahlt, ohne dass es dadurch ein vergünstigtes Ticket gab.

Dem Stura sei klar gewesen, dass das so nicht in Ordnung sei und man das Geld wieder zurückbezahlen wolle, obwohl – wie man betont – nie eine rechtliche Verpflichtung dazu bestanden habe. Zunächst habe es aber gedauert, bis klar gewesen sei, wieviel Geld die Uni vom VRN bekomme, dann sei noch einmal Zeit vergangen, bis das Geld von der Univerwaltung an den Stura überwiesen wurde. Als das Geld 2023 bei der Verfassten Studierendenschaft angekommen war, erklärte die Uni, eine einfache Verrechnung mit den aktuellen Semesterbeiträgen sei nicht möglich, da dann auch Studierende von der Rückerstattung profitierten, die im Sommersemester 2022 gar nicht immatrikuliert waren. Ein Onlineportal musste her, um die Rückerstattungen des überschüssig Gezahlten abwickeln zu können. Ein einzelner Verkehrsreferent habe die Initiative ergriffen und begonnen, eine Anwendung zu entwickeln. Der Stura hatte diesen Vorstoß begrüßt, immerhin hätte man sich so scheinbar die Kosten für eine externe Programmierung sparen können.

Das eigenständige Programmieren hat sich dann aber sehr langgezogen. „Es tut uns allen, der ganzen Verfassten Studierendenschaft, leid, dass das so lange gedauert hat“, betont Wilkens und räumt „interne Probleme“ bei der Entstehung der Anwendung ein. Vor etwa einem Jahr habe die Referatekonferenz dann beschlossen, die Fertigstellung der Anwendung in die Hände des IT-Referates zu geben und externe Programmierer:innen hinzuzuziehen. Das habe dann schlussendlich doch Geld gekostet, aber vieles der bereits vorhandenen Anwendung habe man immerhin verwenden können.

Nun überwiegt vor allem die Erleichterung darüber, dass das Rückerstattungsportal endlich da ist und man allen Studierenden ihr Geld zurückbezahlen kann, wie es laut Stura auch schon immer geplant war: „Wir hoffen, dass wir jetzt noch möglichst viele Studierende erreichen und dass jede:r zu seinem Geld kommt.“ Seit April ist das Portal auf der Website des Stura zu finden. Unter Angabe von Matrikel und Identifikationsnummer kann dort das Geld beantragt werden, auch wenn man nicht mehr an der Uni eingeschrieben ist. Wenn eine Immatrikulationsbescheinigung partout nicht mehr zu finden ist, kann man sich beim Stura melden, um das Problem individuell zu lösen. Für die Rückerstattungen der zu viel gezahlten Semesterbeiträge scheint es also eine glimpfliche Lösung zu geben. Anders sieht es mit einem möglichen Nachfolgermodell für das zum Wintersemester 23/24 vom VRN abgeschaffte Semesterticket aus. Wer schon 27 oder älter ist, für den kommt das JugendTicketBW nicht mehr infrage, und seit Juli 2024 wird auch das sogenannte Semesteranschlussticket nicht mehr verkauft, obwohl das für genau jene Studierende gedacht war. Für sie bleibt nun nur noch das normale Deutschlandticket zum Preis von aktuell 58 Euro. Henry Wilkens spricht hier von einer „unhaltbaren Situation“, da gerade diese Studierende mit zunehmendem Alter immer stärker finanziell belastet seien.

Von Lukas Hesche und Robert Bretschi

Lukas Hesche
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...studiert Sonderpädagogik an der PH und wenn er mal wieder etwas zum Prokrastinieren braucht, schreibt er Artikel für den ruprecht.

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Robert Bretschi
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    Ausgezeichnete Wissenschaft
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Felix Albrecht
+ postsBio

...studiert Biowissenschaften und schreibt … nichts. Er layoutet und illustriert seit 2023 für den ruprecht.

  • Felix Albrecht
    https://www.ruprecht.de/author/felix-albrecht/
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Tags: 9-Euro-TicketFinanzierungGeldNr. 214SolidarzuschussStudiengebührenStuRaUni Heidelberg

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