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Operation „Lebensfeindin“ 

von Faustyna Gonka, Lily Grau, Emma Keßler und Christiane Brid Winter
10. Dezember 2025
in Ausgabe, Hochschule, Startseite
Lesedauer: 5 Minuten
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Operation „Lebensfeindin“ 

Grafik: Christiane Brid Winter

Im vergangenen Sommer scheiterte die Berufung von Frauke Brosius-Gersdorf an das Bundesverfassungsgericht. Aus einer Formalität wurde ein politisches Spektakel, aus der Juristin ein Sündenbock. Auch ein Heidelberger Juraprofessor mischte mit

Auf der Agenda des Bundestages steht am 11. August 2025 eine formale Angelegenheit: Die Wahl dreier neuer Richter:innen an das Bundesverfassungsgericht. Nominiert sind die Kandidat:innen Ann-Kathrin Kaufhold, Günter Spinner und Frauke Brosius-Gersdorf, die nun von einer Zweidrittelmehrheit der Bundestagsabgeordneten bestätigt werden sollen. Aber zu einer Abstimmung wird es an diesem Tag nicht kommen. Denn hinter den Kulissen rumort es schon seit Wochen; es spielen sich Szenen ab, die an einen Polit-Thriller erinnern. Und im Zentrum des Ganzen steht die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf. Zuvor außerhalb von juristischen Fachkreisen unbekannt, wird sie plötzlich öffentlich als „radikale Lebensfeindin“ gebrandmarkt. Wie konnte es so weit kommen, welche Akteure waren an der Kampagne gegen Brosius-Gersdorf beteiligt – und was hatte ein Heidelberger Jura-Professor damit zu tun?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das höchste deutsche Gericht und maßgeblich für politische, gesellschaftliche und moralische Grundsatzentscheidungen. Die fachlichen Anforderungen an seine Mitglieder sind entsprechend hoch. Brosius-Gersdorf erfüllt sie mühelos: mehrere Berufungen an verschiedene Lehrstühle, Mitherausgeberin des renommiertesten Grundgesetzkommentars, frühere Gleichstellungsbauftragte an der Uni Leipzig und Mitglied im Ethikrat der Bundesärztekammer. Schnell rückten aber ihre politischen Positionen in den Fokus. Zehn Tage vor dem Wahltermin waren es zunächst nur rechtspopulistische Medien wie Apollo News und Nius, die Plattform des ehemaligen BILD-Chefs Julian Reichelt, die sich über Brosius-Gersdorfs Zustimmung für ein AfD-Verbotsverfahren und ihre Ansichten zur Impfpflicht echauffierten. „Muss verhindert werden!“, schrieb Reichelt selbst auf der Plattform X und konnte sich zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch nicht vorstellen, wie viel Erfolg er mit diesem Aufruf haben würde. Denn der Kampagne gegen Brosius-Gersdorf gelang es, ein Thema zu instrumentalisieren, welches auch über die rechte Bubble hinaus polemisiert und die Union noch heute spaltet: das Abtreibungsrecht.

Hinter den Kulissen rumorte es seit Wochen

Am 25. 6. 2025 wurde Brosius-Gersdorfs Wikipedia-Artikel bearbeitet. Wo vorher lediglich etwas zu ihrer wissenschaftlichen Arbeit gestanden hatte, fand sich nun eine lange Passage über ihre Positionierung in der Abtreibungsdebatte. Hinter der Bearbeitung steckte Professor Ekkehart Reimer, Dozent der Juristischen Fakultät Heidelberg und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Steuerrecht. Eine fehlerhafte Zuspitzung (Brosius-Gersdorf setze sich in Sachen Abtreibung für eine „Legalisierung in den ersten 12 Monaten“ ein) korrigiert er später, verschärfte jedoch die Formulierungen. In der neuen Fassung war Brosius-Gersdorf nicht nur Teil der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, sondern „engagierte sich“ und vertrat nicht nur eine Position, sondern „setzte sich ein“. Von Interesse ist hier neben dem Inhalt auch der Zeitpunkt der Bearbeitung, da Reimer, dem die Nominierung aus internen Kreisen bereits bekannt war, schon vor der breiten öffentlichen Debatte eingriff. Damit prägte er den späteren Diskurs, noch bevor dieser Fahrt aufnahm. Infolge des öffentlichen Interesses an der Wahl nahmen die Bearbeitungen des Wikipedia Artikels stark zu. Dabei wurde unter anderem auch die Passage zum Schwangerschaftsabbruch verändert, was Reimer am 10. Juli durch eine erneute Bearbeitung wieder „korrigierte“. Zudem bezeichnete Reimer gegenüber t-online, die zuerst über seine Beteiligung berichteten, Frauke Brosius-Gersdorf als „Aktivistin“. Zu einem späteren Zeitpunkt revidierte er diese Position gegenüber dem SWR und Brosius-Gersdorf sei eine „angesehene Wissenschaftlerin und Kollegin“. Weiter gab Reimer an, dass er lediglich zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen wollte.

Bemerkenswert ist, dass Reimers Änderungen ausschließlich das Thema Abtreibung betrafen. Andere fachliche Positionen Brosius-Gersdorfs wurden nicht ergänzt. Folglich wurde die Juristin stark mit ihrer Positionierung in dieser Frage verknüpft, wodurch ihre Haltung zentraler und kontroverser wirkte, als sie ist. Tatsächlich plädierte sie mit 17 weiteren Expert:innen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin lediglich für die Legalisierung von Abbrüchen bis zur zwölften Woche und eine ausgewogene Abwägung von Rechtsgütern – keine radikale Position.

Reimer editierte Brosius-Gersdorfs Wikipedia-Artikel drei Mal

Eine Versachlichung der Diskussion lässt sich in den Folgetagen jedenfalls nicht beobachten. Im Netz kursieren bald Falschbehauptungen über angebliche Forderungen nach Schwangerschaftsabbrüchen „bis zum neunten Monat“. Eine Petition diffamiert sie als „Lebensfeindin“, der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio beschimpft sie im Bundestag lautstark als „Linksextremistin“. Eine von Correctiv geteilte Netzwerkanalyse aus diesen Tagen zeigt, dass drei Viertel der Posts auf der Plattform X über Brosius-Gersdorf aus dem AfD-Umfeld stammen. Doch auch führende Unionsabgeordnete und Kirchenvertreter steigen mit ein. Beachtenswert: Im zweiten Senat, für den Brosius-Gersdorf nominiert war, werden Abtreibungsfragen gar nicht verhandelt, da sich dieser nicht mit Grundrechtsfragen beschäftigt. Selbst wenn Brosius-Gersdorf extremere Positionen vertreten hätte – für ihre Tätigkeit im Zweiten Senat wäre das sachlich irrelevant gewesen. Wenn man allerdings bedenkt, dass vor dem zweiten Senat Organstreitigkeiten und Parteiverbote verhandelt werden, rückt das die Bemühungen Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin zu verhindern in ein anderes Licht.

Der Auswahlprozess für Verfassungsrichter:innen ist streng: Kandidat:innen werden im Vorfeld gründlich auf ihre juristische Qualifikation und persönliche Eignung geprüft. Außerdem müssen Kandidat:innen, anders als zum Beispiel in den Vereinigten Staaten, eine Zwei-Drittel Mehrheit erzielen. Aurel Croissant, Professor für Vergleichende Politikwissenschaft am IPW in Heidelberg, erklärt auf Anfrage des ruprecht durch dieses erhöhte Mehrheitserfordernis sei in „Deutschland eher gewährleistet, dass Kandidat:innen mit für breite Mehrheiten akzeptablen Positionen gewählt werden.“

Die Kandidatin wäre nicht zu Abtreibungsfragen zuständig gewesen

Dass die Union Stunden vor der Wahl von einer Kandidatin abrückte, ist deshalb hoch ungewöhnlich. Genauso ungewöhnlich: Am Vorabend der Wahl tauchten Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit auf. Diese erwiesen sich schnell als vollkommen haltlos, dienten der Union aber als Grund, die Wahl zu verschieben, ohne sich allein auf die politischen Differenzen mit Brosius-Gersdorf zu beziehen. Was an diesem Tag im Bundestag passierte, ist präzedenzlos. Ob es langfristige Folgen für das Vertrauen in das BVerfG hat, ist offen. „Derzeit ist das BVerfG stabil“, schätzt Reimut Zohlnhöfer, Professor für Politische Wissenschaft an der Uni Heidelberg, die Lage ein. Er glaubt auch nicht, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution untergraben worden sei, da die letztendlich gewählten Kandidat:innen die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit ohne weitere Kontroversen erreichten. Vereine wie der Deutsche Juristinnenbund sehen die Sache kritischer. In einer Pressemitteilung warnt der Verein, Kandidat:innen „ohne stichhaltige Belege in letzter Minute aus dem Verfahren zu drängen“ gefährde die Stabilität und Neutralität der Verfassungsorgane. Aurel Croissant verweist uns gegenüber darauf, dass die Auswirkungen dieses konkreten Vorfalls schwer einzuschätzen seien. Er sieht zwar keine akute Gefahr einer zu starken Politisierung der Richter:innenwahl, betont aber, dass neben den geschriebenen Regeln vor allem auch die ungeschriebenen Konventionen des demokratischen Prozesses für das Funktionieren der Demokratie essentiell seien. „Wo letztere aufgeweicht, ignoriert oder bewusst gebrochen werden, können Erstere rasch ins Rutschen geraten.“

Frauke Brosius-Gersdorf zog ihre Kandidatur nach Wochen des öffentlichen Drucks zurück. Am Ende bleibt der Eindruck einer gezielten Kampagne, in der rechte Gruppierungen, aber auch Einzelpersonen, eine fachlich geeignete Juristin zur Projektionsfläche ihrer jeweiligen Agenda machten. Wer davon profitiert, ist klar: All jene, die demokratische Institutionen beschädigen wollen. Letztlich offenbart die Kampagne, wie leicht ein demokratischer Prozess von Stimmungsmache und Falschbehauptungen aus der Bahn geworfen werden kann. Die Wahl von Verfassungsrichter:innen jedenfalls wird nach diesem Sommer wohl nie wieder als nüchterne Formalie gelten.

Von Faustyna Gonka, Lily Grau, Emma Kessler und Christiane Brid Winter 

Faustyna Gonka
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...studiert derzeit Jura und fand im Frühjahr 2025 zum ruprecht. Leitet heute die Seiten 1–3 und begeistert sich für alle Geschichten, die mit „Eigentlich wollte ich nur kurz nachschauen…“ beginnen und dann in einem investigativen Kaninchenloch enden.

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Tags: BundesverfassungsgerichtHochschuleNr. 218Politik

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