Fallbeispiel Kriminologie: Wie Berufungskomissionen darüber entscheiden, wer den Lehrstuhl bekommt
Während in der Strafjustiz, wegen Personalmangel, tausende von Fällen unbearbeitet verstauben, blickt auch die Juristische Fakultät Heidelberg auf eine Personallücke.
Bereits die zweite Berufungskommission in Folge für den Lehrstuhl für Kriminologie ist gescheitert, die Stelle wird aktuell durch Vertretungen gefüllt. Aber wie kommt es überhaupt dazu, dass eine Berufungskommission scheitert und was passiert hinter den Kulissen einer solchen Berufung? Begeben wir uns auf eine Reise in die Tiefen der universitären Stuhlkreise und schauen den engagierten Mitgliedern über die Schulter, während sie versuchen, die personellen Lücken mit den Besten der Besten zu besetzen.
Klären wir zunächst die wichtigste Grundlage: Was ist eine Berufungskommission und wer ist Teil davon? Berufungskommissionen sind das zentrale Instrument von Universitäten, um Professuren neu zu besetzen. Beteiligt sind dabei nicht nur die Professor:innen der eigenen Fakultät, sondern auch Vertreter:innen aus externen Fakultäten, eine sachverständige Person außerhalb der Hochschule, die Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter:innen der Studierendenschaft sowie Mitglieder aus Dekanat und Rektorat. Wie man sieht – die Sitznachbar:innen sind illuster. Die Zusammensetzung ist bewusst breit angelegt, sie soll Qualität sichern und unterschiedliche Perspektiven einbringen. Formal mangelt es also nicht an Kompetenz und Expertise. Wie kann es dennoch geschehen, dass eine Kommission scheitert?
Dafür muss man verstehen, wie so eine Kommission abläuft: Die Universität hat einen unbesetzten Lehrstuhl für Kriminologie, der deshalb auf dem Stellenmarkt der Universität ausgeschrieben wird, woraufhin Bewerbungen eintrudeln. Aus diesen stellt die Kommission eine Liste mit ihren Favoriten auf. Diese Menschen erhalten daraufhin einen sogenannten „Ruf“ an die Universität. Dieser Ruf ist jedoch, wie jedes Arbeitsangebot, nicht verpflichtend. Die „Berufenen“ müssen dem Ruf keineswegs folgen. Und das ist erstmal die einfache Erklärung: Die angerufenen Kandidat:innen für den Lehrstuhl sind dem Ruf nicht gefolgt.
Herr Professor Meyer, der aktuelle Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, war an beiden gescheiterten Kommissionen beteiligt und erklärt uns, warum einem solchen Ruf an die Exzellenzuniversität Heidelberg nicht gefolgt wird. Ein häufiger Grund sei strategisch, berichtet er. Professor:innen nutzen externe Rufe, um an ihrer aktuellen Universität bessere Konditionen auszuhandeln. Solche Fälle würden häufiger passieren und wären für die Berufungskommission frustrierend, aber kaum beeinflussbar. Hinzu komme der erhebliche Zeit- und Arbeitsaufwand der Kommission. Als staatliche Einrichtung unterliegt die Universität dem Legalitäts- und Rechtsstaatsprinzip.
Jeder Schritt des Verfahrens muss dokumentiert, überprüft und rechtssicher gestaltet werden. Und das kostet Zeit und bindet Ressourcen. Ein strukturelles Problem zeigt sich zudem bei der Diversität, zumindest in der juristischen Fakultät. Obwohl die Studierendenschaft mittlerweile mehrheitlich weiblich ist (rund 60 Prozent), spiegelt sich dieses Verhältnis auf Professor:innen-Ebene nicht wider. Nach außen hin ist nicht nachvollziehbar, ob wirklich weiterhin nur Männer berufen werden, oder ob nicht doch mehrere Frauen berufen wurden, diese aber den Ruf abgelehnt haben. Auch muss, wie uns Professor Meyer erklärt, beachtet werden: An der Juristischen Fakultät wurden um das Jahr 2011 viele Lehrstühle in kurzer Zeit neu besetzt – zu einer Zeit, in der Diversität eine deutlich geringere Rolle spielte als heute. Und wer einen solchen Lehrstuhl innehat, der behält ihn auch. Daher prägen die Entscheidungen von damals die heutige Zusammensetzung der Fakultät.
Wie man sieht – die Sitznachbar:innen sind illuster.
Als Studierende müssen wir wohl einsehen, dass wir bei der Frage, wer berufen wird, als letztes bedacht werden. Denn im Berufungsverfahren liegt der Fokus vor allem auf der Forschung, den Publikationen und dem wissenschaftlichen Profil der Bewerber:innen und nicht darauf, ob sie auch eine gute Lehrperson abgeben würden. Wenn ihr also in einer Vorlesung sitzt, die didaktisch eine Vollkatastrophe ist, so könnt ihr euch wenigstens damit trösten, dass der Mensch an der Tafel, zumindest wissenschaftlich, ein Ass sein muss.
Schlussendlich lässt sich festhalten: Dass Kommissionen scheitern, ist selten das Ergebnis mangelnder Bemühungen. Vielmehr treffen strukturelle Zwänge und die individuellen Interessen von Bewerber:innen in einem Arbeitsmarkt aufeinander, der stark von strategischem Verhalten geprägt ist, was sich nur schwer in einen beidseitig zufriedenstellenden Ausgleich bringen lässt.
Letztendlich sollten wir froh sein, dass die Uni relativ frei entscheiden kann, mit wem leere Stellen besetzt werden, und dass mittlerweile eine Gleichstellungsbeauftragte mit am Tisch sitzt.
Von Faustyna Gonka und Lily Grau
...studiert derzeit Jura und fand im Frühjahr 2025 zum ruprecht. Leitet heute die Seiten 1–3 und begeistert sich für alle Geschichten, die mit „Eigentlich wollte ich nur kurz nachschauen…“ beginnen und dann in einem investigativen Kaninchenloch enden.
...schreibt wonach ihr grade der Sinn steht und leitet seit dem Sommersemester 2025 die Bildredaktion als 50% einer Doppelspitze









