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Sperrzone Neckarwiese

In Folge von Krawallen patrouilliert mehr Polizei auf der Neckarwiese. Auch nach der Pandemie sollen verschärfte Vorschriften gelten

von Vivien Mirzai und Nicolaus Niebylski
15. Juli 2021
in Startseite
Lesedauer: 2 Minuten
0
Sperrzone Neckarwiese

Foto: Nicolaus Niebylski

Seit den Ausschreitungen am Pfingstwochenende gilt bis zum 12. Juli eine allgemeine Befristung, die ein Aufenthaltsverbot ab 24 Uhr, ein Alkoholverkaufsverbot von 23 bis sechs Uhr und ein Alkoholkonsumverbot ab 24 Uhr vorsieht.

„Wir haben sehr viele Anrufe von Anwohnern erhalten, die besorgt, aber auch wütend über die mehrmals vorkommenden Ausschreitungen auf der Neckarwiese sind“, sagt Tim Herre, stellvertretender Amtsleiter für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Heidelberg. „Sie verlangen deshalb unter anderem ein Durchfahr- und Parkverbot in der Uferstraße, teilweise auch generelle Aufenthaltsverbote, Grill- und Bluetooth-Box-Verbot“. Die Verbote, die von den Anwohner:innen gefordert werden, würden sich auf bestimmte Uhrzeiten am Wochen- ende beschränken.

Im letzten Monat wurden vemehrt Polizeistreifen eingesetzt, genauso Polizeipferde. Das Polizeipräsidium Mannheim begründet das ähnlich wie Herre: „Mit den Ausschreitungen auf der Heidelberger Neckarwiese am Pfingstwochenende haben wir noch einmal eine deutliche Zuspitzung der Sicherheitslage an der Neckarwiese erfahren“, schreiben es auf Anfrage des ruprecht. „Zusätzliche Polizeikräfte [handeln] brennpunktorientiert, vornehmlich […] am Wochenende“. Ziel sei es, „schnell gegen einzelne Krawallmacher vorzugehen, die die Sicherheit friedlich Feiernder gefährden oder gar Straftaten begehen.“

Der schmale Grat zwischen Feiern undAusschreitungenstellesieaktuell vor besonderen Herausforderungen: „Oftmals genügt ein einzelnes Wort eines Feiernden oder eine Ansprache einer Polizeistreife, um bei einzelnen Personen oder Gruppen Gewalt auszulösen“, schreibt sie.

Sofern die Situation nicht mehr kommunikativ gelöst werden könne und eine Eskalation der Lage drohe, sei die Polizei verpflichtet, entsprechend darauf zu reagieren: „Es gilt hier nochmals klarzustellen, dass sich die Mehrheit der Anwesenden auf der Neckarwiese friedlich verhält und polizeiliche Maßnahmen nicht erforderlich machen“, so die Polizei.

Seit 1976 gibt es die Neckarvorland-Satzung, diese regelt auch die Vorschriften für die Neckarwiese in Heidelberg. Nun soll sie aber neugefasst werden. Am 22. Juli entscheide der Gemeinderat Heidelberg darüber, so Tim Herre. Aktuell würde noch überfolgende Punkte diskutiert werden: Bluetooth-Box-Verbot ab 22 oder 23 Uhr, Nachtruhe ab 22 Uhr. Man dürfe zwar trotz Nachtruhe nach 22 Uhr auf der Neckarwiese verweilen, zu laute Gruppierungen dürften aber von der Polizei der Wiese verwiesen werden.

„Wir würden liebend gerne auf alle diese Maßnahmen verzichten“, sagt Tim Herre. „Aber die Krawalle auf der Neckarwiese an den Wochenenden und die Klagen der Anwohner verleiten uns zu diesen Maßnah- men.“

von Vivien Mirzai

Vivien Mirzai

Vivien Mirzai studiert Politikwissenschaften und Germanistik im Kulturvergleich seit dem Wintersemester 2019/20. Seit Oktober 2019 schreibt sie für den ruprecht über Wissenschaft, Internationales und Rassismus. Sie wechselt zum Wintersemester 2020 in die Ressortleitung Feuilleton.

Nicolaus Niebylski
Fotograf

Nicolaus Niebylski studiert Biowissenschaften. Beim ruprecht ist er seit dem Sommersemester 2017 tätig – meist als Fotograf. Er bevorzugt Reportagefotografie und schreibt über Entwicklungen in Gesellschaft, Kunst und Technik. Seit November 2022 leitet er das Ressort Heidelberg. Zuvor war er, beginnend 2019, für die Ressorts Studentisches Leben, PR & Social Media und die Letzte zuständig, die Satireseite des ruprecht.

Tags: CoronaHeidelbergNeckarwiesePolizeiStudierende

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