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Budgetfalle Fitnessstudio

Fitnessstudios schließen Verträge ab, die oft teurer sind, als sie auf den ersten Blick scheinen. Worauf man achten sollte

von Louise Kluge
12. August 2022
in Startseite, Studentisches Leben
Lesedauer: 2 Minuten
0
Budgetfalle Fitnessstudio

Fitness hat ihren Preis. Foto: Louise Kluge

Fitnesstraining als Freizeitaktivität ist unter Studierenden sehr beliebt. Der Uni-Sport hat ein reiches Angebot, doch wer fünfmal pro Woche „pumpen“ möchte, ist im Fitnessstudio besser aufgehoben. Bei einer kurzen Recherche zeigt sich: Die Fitnessstudio-Landschaft in Heidelberg ist vielfältig. Dank geschickt platzierter Werbung und Aktionen zum Jahres- und Semesterstart finden sich aber viele Studis letztendlich im Venice Beach oder dem etwas teureren und luxuriösen Pfitzenmeier wieder – beide geführt von der Unternehmensgruppe Pfitzenmeier.

Zwar werben diese Studios mit niedrigen Preisen für Studis, allerdings bekommt man den besten Tarif natürlich nur, wenn man direkt einen Vertrag über einen langen Zeitraum (zum Beispiel zwei Jahre) abschließt und ausschließlich die weniger umfangreich ausgestatteten Studios nutzt.

Darüber hinaus steht in Verträgen bei Pfitzenmeier oft, dass die Studienbescheinigung zu Anfang des Semesters ungefragt vorgelegt werden muss. Geschieht das nicht, wird man automatisch in einen teureren Tarif hochgestuft. Informiert wird man nicht, nur der Blick auf den Kontoauszug verrät, was passiert ist. Außerdem muss gesondert nachgewiesen werden, dass man unter 30 Jahren alt ist, obwohl das Fitnessstudio ja das genaue Alter aller Kund:innen kennt. Zusätzlich beträgt die Kündigungsfrist fast immer mindestens drei Monate, was gute Vorausplanung benötigt.

Anspruch auf Rückerstattung selbst prüfen!

Während der coronabedingten Schließungen der Fitnessstudios mussten die Kund:innen feststellen, dass ihnen weiterhin Beiträge abgebucht wurden, für eine Leistung, die sie gar nicht in Anspruch nehmen konnten. Der Bundesgerichtshof hat am 4. Mai dieses Jahres in einem Fall entschieden, dass ein Fitnessstudio einem Kläger den gesamten Betrag, der über diese Zeit anfiel, zurückzahlen muss. Das heißt für alle Kund:innen: Es gilt jetzt, zu prüfen, inwiefern jede:r Einzelne einen Anspruch auf Rückerstattung haben könnte. Ist dem so, sollte man sich mit einer Rückforderung an das Fitnessstudio wenden, da diese in der Regel das Geld nicht von selbst zurückzahlen.

Wenn man in einem Zeitraum Mitglied war, in dem die Fitnessstudios geschlossen waren, sollte man sich zunächst über die Summe klar werden, die man zurückfordern kann. Wenn man sich zu einer Rückforderung entschließt, kann es passieren, dass Gutscheine oder Trainerstunden als Gegenwert angeboten werden. Falls man sein Geld wiedersehen möchte, ist es wichtig, auf diese Angebote nicht einzugehen. Eine Rücküberweisung gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit nur, wenn der Vertrag, der zu dem Zeitpunkt bestand, mittlerweile gekündigt wurde. Andernfalls kann man immerhin auf Gutscheine über den gesamten Betrag hoffen, die auf die Monatsbeiträge verrechnet werden können.

Zusammenfassend ist zu sagen: Auch Verträge, die gute Konditionen zu haben scheinen, können unerwartet teurer werden. Das Geld, das man zu viel gezahlt hat, bekommt man wohl eher nicht zurück, und auch Beiträge, die während des Lockdowns erhoben wurden, muss man proaktiv zurückfordern. Deswegen ist es wichtig, seine Verträge zu prüfen und im Zweifel frühzeitig zu kündigen. Wenn einem der Preis wichtig ist, ist der Uni-Sport wahrscheinlich die bessere Wahl.

Louise Kluge
Tags: BeitragCoronaFalleFitnessFitnessstudioGeldKonditionenVertrag

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