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Bürger:innen gegen *

von Lucie Bähre
4. Juni 2023
in Ausgabe, Heidelberg, Startseite
Lesedauer: 2 Minuten
0
Bürger:innen gegen *

Grafik: Philipp Rajwa

Ein neues Volksbegehren von Heidelberger:innen sieht durch das Gendern die Grundrechte in Gefahr

In Baden-Württemberg ist das neue Volksbegehren „Stoppt gendern“ ins Leben gerufen worden. Von dem Heidelberger Rechtsanwalt Klaus Hekking initiiert, setzt es sich gegen eine Gender-Pflicht durch Land und Behörden ein. Hekking beobachte das entschiedene Vorhaben diverser Lobbygruppen, Menschen von oben herab das Gendern vorzuschreiben. Wenn Personen gendern wollen, sollen sie dies gerne tun – obwohl es seiner Meinung nach „Firlefanz“ sei. Im Mittelpunkt des Volksbegehrens steht Hekkings Sorge, die Rede- und Meinungsfreiheit sei in Gefahr, wenn gendergerechte Sprache zum Zwang werde. Als Beispiel wird der Punkteabzug bei Arbeiten an Schulen und Universitäten genannt, wenn das generische Maskulinum verwendet wird.

Ein kurzer Faktencheck zeigt jedoch, dass bisher das Gegenteil der Fall ist. Zum einen stellt es das Land Baden-Württemberg den Bildungseinrichtungen frei, wie sie gendergerechte Sprache handhaben – der Fokus liegt hier auf der Verwendung der Gendersprache, nicht dem Umgang mit dem generischen Maskulinum per se. Zum anderen geht es in den Diskussionen um Gendersprache auf Landesebene darum, dass die gendergerechte Sprache nicht zu Punktabzug bei akademischen Arbeiten führen soll. Von einem Verbot des generischen Maskulinums ist in dieser Debatte nicht die Rede.

In der Begründung des Volksbegehrens heißt es zudem, gendergerechte Sprache degradiere Menschen zu geschlechtslosen Neutren. Dabei lassen die Initiator:innen außer Acht, dass es zahlreiche geschlechtsneutrale Sprachen auf der Welt gibt, bei denen Menschen Menschen bleiben und keine Degradierung zu einem Objekt erfahren.

Da insbesondere junge Menschen dem Gendern offener gegenüberstehen, sollte man laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft auch beachten, dass sich Sprache stets mit der Gesellschaft mitverändere.

Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, muss es innerhalb von sechs Monaten von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten unterstützt werden.

Von Lucie Bähre

Lucie Bähre

Lucie Bähre studiert Politikwissenschaften und Germanistik im Kulturvergleich. Sie kann sich für alle Themengebiete begeistern, interessiert sich aber am meisten für den gesellschaftspolitischen Bereich. Seit 2021 schreibt sie für den ruprecht und leitet seit 2022 Seite 1-3.

Tags: Feminismusgendergerechte SpracheGenderngenerisches MaskulinumGleichberechtigungMeinungsfreiheitNr. 202

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