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QR-Codes für nichts

von Joshua Sprenger
14. Dezember 2021
in Ausgabe, Hochschule, Startseite
Lesedauer: 2 Minuten
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QR-Codes für nichts

Die QR-Codes verschwinden in den Untiefen des deutschen Datenschutzes. Bild: Nicolaus Niebylski

Die Universität versucht, die Kontaktnachverfolgung mithilfe von QR-Codes zu gewährleisten. Doch die Sicherheit trügt: Weder Gesundheitsamt noch Universität fühlen sich zuständig

W

ährend die Infektionszahlen in Deutschland immer weiter in die Höhe schießen, werden die Rufe nach Einschränkungen wieder lauter. Allerdings sollen radikale Schließungen durch ein ausgefeiltes Hygienekonzept vermieden werden. Auch die Universität hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um eine sichere Lehre zu ermöglichen. Dazu zählen Maskenpflicht, 3G/2G und die Kontaktnachverfolgung in den Präsenzveranstaltungen mithilfe von QR-Codes. Das Prinzip ist nach zwei Jahren Pandemie bekannt: Durch die Hinterlegung der Kontaktdaten können im Falle einer Infektion alle Personen informiert werden, die  ebenfalls an der Veranstaltung teilgenommen haben und sich angesteckt haben könnten.

Doch wer genau ist zuständig für die Nachverfolgung an der Universität, gerade jetzt, wo die Infek-tionszahlen zugenommen haben? Auf Anfrage lässt die Corona-Stelle der Universität verlauten: „Die Kontaktdatenerfassung erfolgt ausschließlich zur Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt darf diese Daten verwenden, sonst niemand“. Also liegt die Zuständigkeit der Kontaktnachverfolgung laut Universität beim Gesundheitsamt. Allerdings gibt die Pressestelle des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis auf Nachfrage bekannt: „Aktuell sind unserem Gesundheitsamt keine Ermittlungen bekannt, bei denen auf das Kontaktnachverfolgungstool der Universität zurückgegriffen wurde“.

Nur das Gesundheitsamt

darf die Daten verwenden

Darüber hinaus schreibt die Pressestelle: „Nach den Informationen des Gesundheitsamtes kann die Universität mit diesem Tool auch direkt Warnungen an eventuelle Kontaktpersonen schicken“. Im Gegensatz dazu steht jedoch die Antwort der Universität, die explizit angab, dass die Daten wegen datenschutzrechtlicher Gründe nicht von Veranstaltungs-leiter:innen zur Information von Studierenden genutzt werden dürfen. Somit wurden seit Semesterstart noch in keinem einzigen Infektionsfall mithilfe des Kontaktnachverfolgungstools die Kontaktpersonen informiert. Dies geschieht nur, wenn die infizierte Person zum Beispiel die Dozierenden direkt informiert, die dann die Teilnehmer:innen der Veranstaltung informieren können. Die Anmeldung über QR-Codes nutzt hier nichts.

„Ich fühle mich an der Universtät

eigentlich sicher“

„Mir war nicht bewusst, dass keine Kontaktnachverfolgung betrieben wird“, äußert sich eine Studentin auf Nachfrage. Bei ihr löst die nicht vorhandene Kontaktnachverfolgung Ungewissheit über eine ausreichende Sicherheit an der Universität aus. Die Universität fordert die Studierenden aber weiterhin regelmäßig dazu auf, sich per QR-Codes zu registrieren. Den Studierenden scheint jedoch vor allem eine ausreichende Kontrolle der Impfnachweise wichtig zu sein. Diese erfolgt seit dem 29. November durch die 2G-Pflicht im Universitätsbetrieb, jetzt bei jeder Veranstaltung. Trotz der nicht vorhandenen Kontaktnachverfolgung an der Universität wünschen sich die Studierenden weiterhin ein Präsenzangebot: „Ich fühle mich in der Universität eigentlich ziemlich sicher. Lieber sitze ich in der Universität als in einem Restaurant“, erzählt eine Studentin.

Von Joshua Sprenger

Joshua Sprenger

Joshua Sprenger studiert Politikwissenschaft und öffentliches Recht und schreibt seit dem Sommersemester 2021 für den ruprecht. Er interessiert sich vor allem für Politik, die unterschiedlichsten Sport-Themen und alles was unsere Gesellschaft gerade so umtreibt. Seit dem Wintersemester 2021/22 leitet er das Ressort Weltweit.

Tags: CoronaGesundheitsamtKontaktnachverfolgungQR-CodesUniversität

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