Die monatliche Aufwandsentschädigung des Notlagenausschusses wird leicht angepasst, um „dem deutlich gestiegenen Verwaltungsaufwands des Notlagenzuschusses seit der Haushaltsprüfung mit diesem Änderungsantrag Sorge zu tragen“ und den Aufwand bei der Abrechnung zu verringern. Die Diskussion wird vertagt („Wenn es euch interessiert, könnt ihr nachfragen“).