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 Hochschule
06.05.2008

Betriebsrat vertritt sich selbst

Streit um Mitbestimmung bei der HSG neu entfacht

Der Betriebsrat der Heidelberger Hochschul-Service-GmbH (HSG) ist eine Mitarbeitervertretung ohne Mitarbeiter. Die Geschäftsleitung beschäftigt studentische Aushilfen jetzt einfach über den HSG-Alleingesellschafter: das Studentenwerk.

Der Betriebsrat der Heidelberger Hochschul-Service-GmbH (HSG) ist eine Mitarbeitervertretung ohne Mitarbeiter. Die HSG-Geschäftsleitung und deren Alleingesellschafterin, das Studentenwerk, beschäftigten studentische Aushilfen jetzt einfach über das Studentenwerk.

Nach der Wahl des Betriebsrats am 29. Februar 2008 schien zunächst Ruhe zwischen Betriebsrat und der Geschäftsleitung eingekehrt zu sein. „Inzwischen sind aber nur noch drei Studierende bei der HSG angestellt“, kritisiert der Vorsitzende des Betriebsrats, Steffen Läuger. „Erst wird der Betriebsrat gewählt und dann macht die Firma zu. Das ist peinlich und skandalös.“

Hintergrund des Streits zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung ist die bisher ungeklärte Rechtsnatur der HSG. Während in einer GmbH gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz ein Betriebsrat zu wählen ist, erfolgt die Mitarbeitervertretung in einer Anstalt öffentlichen Rechts (wie dem Studentenwerk) durch den Personalrat. Auf die HSG wäre als GmbH zwar grundsätzlich das Betriebsverfassungsgesetz anzuwenden.

Allerdings verfügt sie über keinerlei eigene betriebliche Strukturen, sodass es sich dabei um einen gemeinschaftlichen Betrieb mit dem Studentenwerk handeln könnte. Daher hat das Studentenwerk die Betriebsratswahl unterdessen vor Gericht angefochten. „Das Gerichtsverfahren bedeutet nicht, dass das Studentenwerk gegen eine Interessenvertretung für die studentischen Mitarbeiter ist“, erklärt die Geschäftsführerin der HSG des Studentenwerks, Ulrike Leiblein.

„Wir sind aber der Auffassung, dass hier ein gemeinsamer Betrieb besteht, sodass es neben dem Personalrat nicht noch eine zweite Mitarbeitervertretung geben kann.“ Das laufende Verfahren soll klären, ob es sich bei der HSG um einen eigenen Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes handelt. „Dass die Beschäftigung der Studierenden im Moment über das Studentenwerk erfolgt, dürfte aufgrund der ungeklärten Rechtslage nachvollziehbar sein“, so Leiblein.

Indes erscheint angesichts der geringen Wahlbeteiligung von 13 Prozent zweifelhaft, ob außerhalb der Reihen des Betriebsrats überhaupt ein Interesse an einer Mitarbeitervertretung neben dem Personalrat des Studentenwerks besteht.
„Ein klares Nein“, sagt dazu Kristian Willenbacher, studentischer Tutor des „Info Café International“ in der Triplex-Mensa, der über das Studentenwerk beschäftigt wird. „Der Wahltermin hing zuvor aus und niemand ist gehindert worden, seine Stimme abzugeben“, Willenbacher weiter: „Ein Betriebsrat ist nicht notwendig, denn der Personalrat vertritt die Interessen
der Studierenden mit großem Engagement. Insgesamt bin ich mit meinem studentischen Nebenjob sehr zufrieden.“



Nachtrag: Im Artikel entsteht der Eindruck, dass HSG und Studentenwerk Mitarbeiter beschäftigen. Das stimmt nicht, da die Geschäftsleitung von HSG und Studentenwerk identisch ist.

von Angela Knierim
   

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