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 Hochschule
01.07.2008

Eitels Griff zum Geld

Rektor will 30 Prozent Gebühren verwalten

Das Rektorat will den Anteil der zentral verwalteten Studiengebühren von neun auf 30 Prozent erhöhen, um einen fächerübergreifenden Investitionsfonds einzurichten. Im Senat scheiterte der Vorschlag jedoch an heftiger Kritik der Senatoren.

Das Rektorat will den Anteil der zentral verwalteten Studiengebühren von neun auf 30 Prozent erhöhen, um einen fächerübergreifenden Investitionsfonds einzurichten. Im Senat scheiterte der Vorschlag jedoch zunächst an heftiger Kritik sowohl von Geistes-, als auch von Naturwissenschaftlern.

Aktuell werden etwa neun Prozent der Studiengebühren zentral ausgegeben. Davon geht der größte Anteil an Einrichtungen wie die Universitätsbibliothek (UB) oder das Universitätsrechenzentrum. Nur zwei Prozent fließen in einen zentralen Investitionsfonds. Grundsätzlich entscheiden die einzelnen Fächer über die Verwendung der Gebühren. Genau dies will das Rektorat nun ändern.

So sollen laut Rektor Bernhard Eitel „zentrale Fonds eingerichtet werden“ – zur Finanzierung „größerer Projekte, die einzelne Fakultäten, Seminare und Institute allein nicht stemmen können.“ Was genau man sich darunter vorstellen kann, sagte Eitel gegenüber dem ruprecht nicht. Andere Quellen sprachen jedoch von möglichen Hörsaalbauten im Neuenheimer Feld. Konkret war ein Geographie-Komplex im Gespräch. Hierzu gibt es aber laut Eitel „keine Planung, und es besteht auch nicht die Absicht.“

Im Senat ist eine Erhöhung des zentral verwalteten Anteils umstritten. Ein erster Vorstoß des Rektorats, den zentral verwalteten Anteil pauschal auf 30 Prozent anzuheben, scheiterte kürzlich. Es kam nicht zum Beschluss.

Verteilung vor Ort ist unabdingbar

Eindeutig gegen eine Erhöhung ist Professor Manfred Schmidt, Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. „Verantwortlich wirtschaftende Fakultäten sollten ihre Beiträge weiter selbst verwalten dürfen.“ Damit meint er neben seiner eigenen beispielsweise auch die juristische und medizinische Fakultät. Um die Gebühren unmittelbar zur Verbesserung der Lehre einsetzen zu können, sei eine Verteilung vor Ort unabdingbar.

Gegen eine Erhöhung des Anteils für die UB oder andere zentrale Einrichtungen sei nichts einzuwenden, so Schmidt. Sollte es zu einem pauschalen Fond kommen, müsse man eine Sonderregelung für „Überlastfächer“ finden, die wie seine Fakultät oder die juristische ein besonders ungünstiges Betreuungsverhältnis haben. Peter Paul Schnierer, Dekan der Neuphilologischen Fakultät, steht der Idee einer zentralen Gebührenverwaltung kritisch gegenüber. „Aber es ist klar, dass es Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre gibt, die von einem Institut oder einer Fakultät alleine nicht geleistet werden können.“ Daher sei er bereit „dafür nach Einzelfallprüfung im Senat Mittel aus Studiengebühren bereitzustellen.“

Dezentrales Modell beibehalten

Bei den naturwissenschaftlichen Fakultäten zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Von der Mathematischen Fakultät liegt ein Fakultätsbeschluss vor, der eine pauschale Erhöhung grundsätzlich ablehnt, jedoch die Möglichkeit offen lässt, über projektgebundene Abzweigungen zu verhandeln.

Auch Professor Hans Gebhard, stellvertretender Direktor des Geographischen Instituts, will das dezentrale Modell beibehalten: „Ich habe Verständnis dafür, dass es Bedarf gibt, etwa bei neuen Unterrichtsräumen.“ Dabei müsse man darauf achten, dass das Geld den Zahlenden zu Gute kommt.

Studenten befürchten weniger Einfluss auf Gebührenverteilung

Auch von studentischer Seite wurde das Konzept des Rektorats kritisiert. Eine eindeutige Haltung konnten die Fachschaftskonferenz (FSK) jedoch nicht einnehmen. Manche Fachschaften finden, das Geld könne in den Fächern gezielter eingesetzt werden. Andere halten eine zentrale Verwaltung für bestimmte Aufgaben oder Projekte für sinnvoll. Generell wird beklagt, dass die Studierenden auf die Verteilung zentraler Fonds deutlich weniger Einfluss hätten als auf Fächerebene.

Bei solchen Positionen überrascht es nicht, dass Eitel sich dem ruprecht gegenüber vorsichtig äußerte. Der Rektor nannte kein konkretes Ziel, hielt jedoch an seiner Idee eines Fonds für zentrale Projekte fest. Eine gemeinsam von „Rektorat und Senat eingerichtete Kommission“, die auch mit zwei studentischen Vertreten besetzt sei, eruiere zurzeit ein neues Verteilungsmodell.

Ohne Gebührenkommission: Rektorat verteilt allein

Im Senat wurde bisher jedoch lediglich die Vertagung in eine Kommission beschlossen. Diese ist noch nicht zusammengetreten. Die bisherige beratende Senatskommision Studiengebühren wurde Ende 2007 vom Rektor aufgelöst. Seither wurde der zentrale Anteil ohne Beteiligung von Studierenden vom Rektorat verteilt, obwohl das Landeshochschulgebührengesetz eine solche vorsieht.

Andere Universitäten in Baden-Württemberg verwalten deutlich höhere Anteile der Studiengebühren zentral, die Verteilungsmodelle unterscheiden sich stark. Spitzenreiter ist Konstanz mit fast 50 Prozent.

von Johannes Eberenz
   

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