13.11.2007
Auslands-Bafög für Erstis
Deutsche Studenten können nun auch dann Bafög im EU-Ausland beziehen, wenn sie ihr Studium dort begonnen haben. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 23. Oktober beschlossen. Zwei Studentinnen hatten geklagt und bekamen Recht.
Deutsche Studenten können nun auch dann Bafög im EU-Ausland beziehen, wenn sie ihr Studium dort begonnen haben. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 23. Oktober beschlossen. Zwei Studentinnen hatten geklagt und bekamen Recht.
Rhiannon Morgan begann ihr Studium in Großbritannien ohne Bafög-Unterstützung. Denn bisher galt, dass Studenten erst nach zwei Semestern in Deutschland Bafög erhalten. Die Richter urteilten, dies sei nicht gerechtfertigt. Der EuGH fügte jedoch hinzu, die Zahlung von Auslands-Bafög könne von einer gewissen Verbundenheit der Studenten mit der deutschen Gesellschaft abhängig gemacht werden.
Die zweite Klägerin, Iris Bucher, zog zum Studieren nach Düren in Holland. Sie bekam kein Bafög, weil sie keinen ständigen Wohnsitz in einem grenznahen Ort hatte. Der EuGH stellte in beiden Fällen einen unrechtmäßigen Eingriff in die Freizügigkeit der Kläger fest. Die bisher geltenden Regeln brächten „unnötige Unannehmlichkeiten, zusätzliche Kosten und mögliche Verzögerungen der Ausbildung mit sich“. Außerdem würden sie Abiturienten davon abhalten, ihr Studium direkt im EU-Ausland zu beginnen. Zwar könnten die EU-Mitgliedstaaten ihr Bildungssystem selbst gestalten, doch müssten sie dabei das Gemeinschaftsrecht achten, so die Richter. Nach Auffassung des Deutschen Studentenwerks können Studierende ihr Studium im EU-Ausland nun ab dem ersten Semester mit Auslands-Bafög finanzieren – ein Urteil zu Gunsten der Mobilität von Studenten.
von Michel Durieux