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 Hochschule
07.12.2010

Medizin unter einem Dach

Mitspracherecht des Landes soll ausgeweitet werden

Unikliniken und Medizinische Fakultäten sollen zu einer „Körperschaft für Universitätsmedizin“ zusammengelegt werden.

Unikliniken und Medizinische Fakultäten sollen zu einer „Körperschaft für Universitätsmedizin“ zusammengelegt werden.

Seit 1997 sind die Kliniken der Universitäten Heidelberg, Tübingen, Ulm und Freiburg Anstalten öffentlichen Rechts unter Trägerschaft des Landes. Als Gewährträger haftet das Land für die Unikliniken, falls diese Kreditforderungen von Gläubigern nicht erfüllen können. Die Unikliniken gehören somit, im Gegensatz zu den Medizinischen Fakultäten, nicht zur Universität. Die damalige CDU-Landesregierung gewährte den Unikliniken in einem Gesetz zur Hochschulreform weitreichende Entscheidungsfreiheit, um unter anderem die Wirtschaftlichkeit in der Krankenversorgung sicherzustellen.

Uniklinik und Medizinische Fakultät sind bisher zwei selbstständige Einheiten, die verschiedene Aufgaben wahrnehmen und unterschiedlich strukturiert sind. In vielen Bereichen, wie der Lehre und Forschung, kooperieren beide miteinander. Diese Verbindung soll jetzt institutionalisiert werden und eine „Körperschaft für Universitätsmedizin“ (KUM) gegründet werden. Gemäß des Gesetzesentwurfs der Landesregierung soll so „enge Zusammenarbeit, Effizienz und Synergie“ sichergestellt werden.

Mit der KUM entsteht aber kein eigenständiges Organ der Universitätsmedizin, sondern eine neue Teilinstitution der Universität. Hochschulmedizin und Krankenversorgung unterstehen damit der Universität. Dieses sogenannte „Integrationsmodell“ der Landesregierung sieht außerdem die Einrichtung einer landesweiten Gewährträgerversammlung vor. Mit diesem Instrument will das Land die „Wahrnehmung seiner politischen Verantwortlichkeit“ verbessern.

Die Gewährträgerversammlung, der im gleichen Maße Vertreter der Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und Soziales und des Landesparlaments angehören wie medizinisches Führungspersonal, sei für die „strategische Gesamtplanung“ der vier neuen Körperschaften verantwortlich. Dies beträfe vor allem Wirtschafts- und Finanzfragen. Die Gewährträgerversammlung erlaube es dem Land aber auch, „korrigierend einzugreifen, wenn gewichtige Interessen des Landes oder der Universitätsmedizin berührt“ seien. Falls es innerhalb der verschiedenen Gremien zu Unstimmigkeiten kommt, habe das Wissenschaftsministerium das letzte Wort.

Die Landtagsabgeordnete Theresia Bauer (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert den Entwurf der Landesregierung. Sie wirft der Regierung vor, „auf den letzten Drücker die Hochschulmedizin grundlegend umbauen“ zu wollen. So würde die Zusammenlegung der Unikliniken und Fakultäten Entscheidungen nicht erleichtern, sondern durch die neu entstandenen Gremien innerhalb der KUM erschweren. Anstatt die Organisationsstruktur zu entschlacken, würde ein „Organisationsgestrüpp“ und somit Intransparenz geschaffen.

Sie bemängelt im Besonderen, dass durch die Eingliederung der Unikliniken in die Universität und das erweiterte Mitspracherecht der Politik die Wirtschaftlichkeit der Krankenversorgung vernachlässigt wurde. Des Weiteren sei die Umstrukturierung der Universitätsmedizin nicht strukturellen Problemen geschuldet, sondern Personalproblemen.

An den vier Universitätskliniken häuften sich in den vergangegen Jahren Misswirtschaft und Skandale. Bauer kritisiert, dass das Land diese Probleme auch mit den vorhanden Kontrollmöglichkeiten hätte erkennen und beheben können, diese Verantwortung aber nicht wahrgenommen habe. Außerdem werde das Landesparlament durch die Zuständigkeit des Wissenschaftsministeriums in vielen Fragen entmündigt und könne keine Kontrolle über die Hochschulmedizin ausüben.

Kritik am Vorhaben des Wissenschaftsministers äußert nicht nur die Opposition im Landtag. So sagte Manfred Lautenschläger, Aufsichtsrat des Heidelberger Klinikums, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, durch die Eingriffsmöglichkeiten der Politik werde die Konkurrenzfähigkeit mit privaten Kliniken gefährdet.

Wie weitreichend das Land dann tatsächlich in Entscheidungen der Kliniken eingreifen würde, bleibt abzuwarten. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung soll am 7. Dezember in den Landtag gebracht werden und noch in  dieser Legislaturperiode bis März 2011 abgestimmt werden. Wird das Gesetz angenommen, soll die Umsetzung bis 2013 erfolgen.

von Fiona Byrne
   

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